Die Heilpädagogische Förderung richtet sich an Menschen, deren Entwicklung unter erschwerten Bedingungen verläuft. Sie wird dann notwendig, wenn die übliche Förderung und/oder Erziehung nicht ausreichend ist. Wir unterstützen und begleiten die individuelle Entwicklung des Kindes/Jugendlichen in seiner ganzen Person, um die Teilhabe an der Gesellschaft zu erleichtern oder gar erst zu ermöglichen. Die Maßnahmen richten sich nach den Bedürfnissen und Stärken des Kindes/Jugendlichen. Dabei werden alle Entwicklungsbereiche mit einbezogen.
Unsere Schwerpunkte liegen hierbei insbesondere im Bereich der Förderung im Vorschulalter, sowie der Förderung bei sozio-emotionalen Schwierigkeiten.
Lerntherapie
In der Lerntherapie möchten wir Kinder unterstützen, die in ihrer Schullaufbahn mit Teilleistungsschwächen umgehen müssen. Dazu zählen Lese- und /oder Rechtschreibstörungen/Legasthenie und die Rechenschwäche (Dyskalkulie), die in verschiedenen Ausprägungen vorliegen können. Dabei verfolgen wir einen integrativen Ansatz, der neben der Arbeit am Unterrichtsstoff auch die emotionalen Auswirkungen (z.B. Selbstzweifel, Ängste, ...) auf das Kind und die gesamte Familie mit einbezieht.
Wir therapieren bei folgenden Störungsbildern:
F81.0 Lese- und Rechtschreibstörung
F81.1 Isolierte Rechtschreibstörung
F81.2 Rechenstörung
F81.3 Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten
F81.8 Sonstige Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten
F81.9 Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten, nicht näher bezeichnet
Gerne beraten wir Sie auch bzgl. des diagnostischen Prozesses. Sprechen Sie uns einfach an!
Inklusionshilfe
Im Rahmen der Inklusionshilfe unterstützen wir Kinder und Jugendliche, für die der KiTa- oder Schulbesuch eine große Herausforderung darstellt oder die besondere Bedürfnisse haben. Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen individuell zu fördern, um die Integration in die jeweilige Einrichtung zu verbessern oder gar zu ermöglichen.
Unsere Ziele:
Heilpädagogische Familienhilfe
Die HPFH ist eine besondere Form der Sozialpädagogischen Familienhilfe, die schwerpunktmäßig Familien unterstützen soll, in denen mindestens ein Mitglied besondere Bedürfnisse hat. Ziel ist es, die Eltern in ihren besonderen Erziehungsaufgaben zu unterstützen und für die speziellen Bedürfnisse ihres Kindes zu sensibilisieren. So soll die Integration in die Gesellschaft bestmöglich gelingen und die seelische Bedrohung und ihre Folgen verhindert oder abgemildert werden.
Kostenübernahme
Es gibt die Möglichkeit, die Kostenübernahme nach §SGB VIII und IX bei Jugend- bzw. Sozialamt zu beantragen. Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens. Darüber hinaus kann die Heilpädagogische Förderung auch privat bezahlt werden. Gerne bieten wir Ihnen außerdem ein einmaliges Beratungsgespräch an, in dem sowohl die Notwendigkeit einer Förderung als auch das konkrete Vorgehen individuell besprochen werden kann.